Die gesetzliche Unfallversicherung ist unverzichtbar

Veröffentlicht am 09. November 2009 rating

Das moderne Arbeitsleben ist ohne eine gesetzliche Unfallversicherung undenkbar. Hoch sind die Unfallrisiken in vielen Berufen, und unkalkulierbar groß sind die möglichen Folgen von Arbeitsunfällen.

Krankenversicherung
© mankale - Fotolia.com
Es gibt viele Möglichkeiten, sich und seine Familie gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen zu versichern. Man kann die Leistungen, die man im Falle eines Unfalls in Anspruch nehmen möchte, mit dem Versicherer vereinbaren und bezahlt dafür regelmäßig einen Versicherungsbeitrag. Solche Versicherungen sind freiwillig. Jeder kann, niemand aber muss sie abschließen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist etwas ganz anderes. Für sie gelten komplizierte Regelungen, die im Sozialgesetzbuch zusammengefasst sind.

Eine gesetzliche Unfallversicherung wurde in Deutschland schon am Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Seitdem ist der Kreis der Versicherten und die Leistungen sehr stark ausgeweitet worden. Die allermeisten Versicherten sind pflichtversichert. Das sind alle Arbeiter und Angestellten, alle Schüler, Studenten und Auszubildenden und auch Kinder in Tagesstätten. Freiwillig versichern können sich Unternehmer und selbständig Erwerbstätige – allerdings gibt es auch Selbständige, die sich wegen des hohen Unfallrisikos in ihrem Beruf versichern müssen. Beamte gehören der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an. Für sie steht die Unfallfürsorge ihres Dienstherren ein. Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Sie sind auch verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer bei der Versicherung anzumelden. Es gibt verschiedene Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die wichtigsten sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen des Bundes und der Länder.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Zweck, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im Falle einer arbeitsbedingten Schädigung des Versicherten dessen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dafür sind unterschiedliche Leistungen vorgesehen, die sich nach der Art und Schwere der Unfallfolgen richten. Auch Geldleistungen sind möglich, bis hin zu einer lebenslangen Rente bei dauernder Erwerbsunfähigkeit. Wenn ein Versicherter bei einem Arbeitsunfall ums Leben kommt, zahlen die Versicherungsträger ein Sterbegeld und gegebenenfalls auch eine Hinterbliebenenrente.

Social Bookmarks
Bookmarks
Wordpress theme offered by MyDaysOf.com