Durch den Steuerfreibetrag Lohnsteuer verringern
Veröffentlicht am 12. Januar 2010
Arbeitnehmer können ihre Lohnsteuer verringern durch den Steuerfreibetrag. Lohnsteuer, die davon betroffen ist, wird niedriger, wenn die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Im Zuge bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt die so genannte Vorsorgepauschale Vorsorgeaufwendungen hinsichtlich der Freibeträge. Nur bei der Einkommensteuerveranlagung kann man höhere Beträge im Zuge der Sonderausgabenhöchstbeträge beim Fiskus geltend machen. Beim laufenden Lohnsteuerabzug werden die Vorsorgeaufwendungen bezüglich der Vorsorgepauschale angerechnet. Diese Aufwendungen sind in die Lohnsteuertabelle integriert und können auch bei der Berechnung des Arbeitslohns, der für den Lohnsteuerabzug maßgebend ist, direkt abgezogen werden.
Eine weitere Möglichkeit seine Steuern zu senken, sind Freibeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen, erhöhter Sonderausgaben oder Werbungskosten. Nur, wenn die abzugsfähigen Beträge beziehungsweise die Aufwendungen die Antrags-Grenzsumme von 600 Euro überschreiten, kann dahingehend ein Antrag auf Freibeträge gestellt werden. Nur mit dem Betrag, welcher den Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro) übersteigt, dürfen die Werbungskosten angesetzt werden, damit festgestellt werden kann, ob die Antragsgrenze überschritten wird. Umgekehrt heißt das, dass Werbungskosten nicht in voller Höhe angesetzt werden dürfen. Wenn die abzugsfähigen Beträge eines Ehepaars gemeinsam 600 € betragen, kann es auch einen Antrag stellen.
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