Lohnsteuer Freibeträge auf Karte eintragen lassen

Veröffentlicht am 16. Februar 2010 rating

An die Arbeitnehmer werden im Jahr 2010 aller Voraussicht nach zum letzten Mal gedruckte Lohnsteuerkarten verschickt. Ab 2011 sollen die Abzugsmerkmale wie Lohnsteuer Freibeträge elektronisch verfügbar sein.

Lohnsteuerfreibetrag
© johannesspreter - Fotolia.com
Weil es dabei um ihr eigenes Interesse geht, sollten Arbeitnehmer die Einträge auf ihrer Lohnsteuerkarte genauestens überprüfen, bevor sie diese an die Arbeitgeber schicken. Vor allem bei der Zuordnung der Kinder und der dementsprechenden Lohnsteuer Freibeträge kommt es immer wieder zu Fehlern. Auf der Lohnsteuerkarte findet man auch die 11-stellige Identifikationsnummer, also die Steuernummer. Ein Auge sollte man auf die Wahl der Steuerklasse werfen, damit der Steuerabzug im laufenden Jahr möglichst niedrig gehalten werden kann. Man kann innerhalb des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens Kosten absetzen. Beantragen können beispielsweise Arbeitnehmer zum Ausgleich eine Veranlagung zur Einkommensteuer, wenn sie im Jahr 2009 zu viel Lohnsteuer bezahlt haben.

Es gibt auch Lohnsteuer Freibeträge und Pauschbeträge, die ohne Antrag Berücksichtigung finden. Dazu gehören der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Steuerklasse II, der Pauschbetrag für Sonderausgaben, der Grundfreibetrag und der Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen beziehungsweise der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Entgelt des Arbeitnehmers einbehält, wird durch die Eintragung der Lohnsteuer Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte verringert. Wenn dem Arbeitnehmer bestimmte Pauschbeträge zustehen oder er für bestimmte Aufwendungen geradestehen muss, kann er diese Freibeträge beim Finanzamt beantragen. Hinsichtlich der steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen wird allerdings nicht jeder Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

So trägt man beispielsweise den Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht ein. Zudem findet keine Unterscheidung zwischen sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgeaufwendungen statt. Beiträge zu bestimmten privaten Lebensversicherungen und Beiträge zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Berücksichtigen kann man davon als abziehbare Aufwendungen für das Kalenderjahr 2010 grundsätzlich 70% Prozent. Jeweils um zwei Prozentpunkte erhöht sich dieser Prozentsatz im Laufe der nächsten Jahre.

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