Vandalismus Versicherung: Schutz gegen Beschädigungen
Veröffentlicht am 20. März 2010
Ein Schutz gegen mutwillige Beschädigung ist die Vandalismus Versicherung. Diese braucht man, wenn beispielsweise nach einem Einbruch die Wohnung verwüstet ist, aber auch beim Verkratzen des Autos.

Standardmäßig mitversichert sind bei neuen Hausratversicherungen Vandalismus-Schäden. Jedoch nur in Verbindung mit einem Einbruch und dem daraus resultierenden Diebstahl sind solche Schäden bei älteren Hausratsversicherungen mit eingeschlossen. Beispielsweise zahlt die Versicherung dann nicht, wenn ein Einbrecher Ihre Wohnung verwüstet, aber nichts gestohlen hat. Empfehlenswert ist es, dass man seine Hausratversicherung dahingehend auf neue Bedingungen umstellt.
Nicht mitversichert sind Schäden des Vandalismus grundsätzlich bei einer Gebäudeversicherung. Einige Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit an, dass man eine Vandalismusversicherung zuzüglich der Gebäudeversicherung vereinbart. Die Teilkaskoversicherung innerhalb der Kfz-Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die beispielsweise dadurch entstehen, dass Ihnen von Vandalen der Spiegel abgetreten oder der Lack zerkratzt wurde. Nur eine Vollkaskoversicherung kommt für reine Vandalismus-Schäden auf.
Hinsichtlich einer Geschäftsinhaltsversicherung sollte man wissen, dass die Einrichtungen, Vorräte und Waren ihres Geschäftes bei den meisten Versicherungsunternehmen auch gegen Schäden von Vandalismus abgesichert werden können. Man sieht also, dass man hinsichtlich einer Vandalismus-Versicherung bei den verschiedenen Versicherern genau darauf achten muss, ob darin der Schutz gegen Vandalismus inkludiert ist oder nicht. Und damit man später vor bösen finanziellen Überraschungen gefeit bleibt, sollte man sich seine Versicherungspolicen genauestens anschauen und akribisch dahingehend überprüfen, ob Vandalismus-Schäden inklusive sind oder nicht.
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